AGB

  1. Inkrafttreten des Vertrages
    Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das
    von beiden Parteien unterzeichnete Formular im Besitz
    des Vermieters und die vereinbarte Zahlung
    beim Vermieter eingetroffen ist. Trifft die Zahlung
    nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein,
    hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere
    Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden,
    anderweitig zu vermieten.
  2. Übergabe
    Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und zum
    vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu
    übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden
    oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter
    dies unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt
    als in einwandfreiem Zustand übergeben.
  3. Gebrauch
    Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter
    ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme
    gegenüber den Nachbarn verpflichtet.
  4. Nebenkosten
    Die Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet. Z.B Holz für das Innen oder Aussencheminè, Kehrichtsäcke oder Kaffekapseln.
    Sie sind vom Mieter vor seiner Abreise zu bezahlen.
  5. Rückgabe
    Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand
    und zusammen mit dem vollständigen Inventar
    dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben.
    Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes
    Inventar ist der Mieter ersatz- und meldepflichtig.
  6. Annullierung
    Annulliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem
    Umfang zur Bezahlung des vereinbarten
    Mietzinses verpflichtet:
    – weniger als 1 Monat vor Mietbeginn 100%
    – bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75%
    Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten
    Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen
    Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
  7. Haftung
    Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben,
    haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag
    solidarisch.
  8. Gerichtsstand
    Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis
    gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.
  9. Ergänzende Bestimmungen: